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Fachwerkbau der Zeit um 1700. Als einer der wenigen Bauten, die den Dorfbrand von 1759 überdauerten, von besonderer geschichtlicher Bedeutung. Bemerkenswert die dem benachbarten Bau Nr. 42 ähnlichen Klötzchenfriese der Dach- und Kehlbalken.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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