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Wohnstätte mit Stallanbau aus dem frühen 19. Jh. Der Bau dokumentiert das Aufkommen einer Bevölkerungsschicht, in der der Landbau eine untergeordnete Rolle als Nebenerwerb spielt. Der Bau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung. Reizvoll ist ausgesägt die Überdachung der Freitreppe mit Datierung 1831 im Giebel des kleinen Vorbaues sowie die Pflasterung des rückwärtigen Hofbereiches.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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