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Kleine winkelförmige Hofanlage von um 1700. Die Fachwerkstruktur des Wohnbaus mit Mannformen, Feuerböcken und gedrehter Säule im Eckständer des Obergeschosses sehr gut erhalten und von geschichtlichem und künstlerischem Wert. Die 1671 inschriftlich datierte Scheune ist mit ihrem vollkommen ungestörten Fachwerkgefüge auch von wichtiger Funktion für das Straßenbild der ortsdurchquerenden Hauptstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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