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Zweigeschossiger traufständiger Fachwerkbau von um 1700, der trotz einiger verändernder Eingriffe im Erdgeschoss charakteristische Schmuckelemente der Entstehungszeit aufweist. Hier wären die in den Eckständer eingestellte Säule, die geschuppten Bänder auf den Bundständern oder die Feuerböcke als Gefachzierform zu nennen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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