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Zweigeschossiger traufständiger Fachwerkbau des 18. Jh., der neben seinem Baugefüge wertvoll ist durch seine einzeilige Inschrift in der Schwelle des Obergeschosses: ICH HAB DURCH GOTTES MACHT DIES HAUS AUF DIESEN PLATZ GEBRACHT KAN DER NEIDER DAS NIT SEHEN SO MUS DOCH GOTTES WIL GESCHEHEN B. H. W. H. H. 1732.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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