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Zweigeschossiger, mit durchgehenden Ständern errichteter Fachwerkbau noch aus dem 17. Jh. Vom Typus her ein vom Giebel her erschlossenes längs geteiltes Einhaus. Dach- und Kehlbalken mit Klötzchenfries. Der über eine einläufige Freitreppe erschlossene Wohnteil mit schöner Tür aus dem 19. Jh. Die hier erhaltene Form des Einhauses ist sowohl durch ihr Alter als durch die typologische Ausbildung von besonderem geschichtlichem Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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