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Es wurde das innerhalb der Stadtmauer gelegene Stadtgebiet als einheitliche Gesamtanlage aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung ausgewiesen. Das war notwendig, weil nicht nur das mittelalterlich und frühneuzeitlich geprägte Grundrissgefüge der Stadt, sondern auch wertvolle historische Bausubstanz erhalten ist: dazu sind neben den herausgehobenen Bauten wie Schloss und Kirche die große Zahl der Fachwerkbürgerbauten des 16.-18. Jhs. zu rechnen, aber auch solche Bauten, die in der 1. Hälfte des 19. Jhs. oder um die letzte Jahrhundertwende errichtet wurden und die jüngere Stadtgeschichte dokumentieren. Die Abgrenzung der Gesamtanlage folgt der Stadtmauer; wo sie nicht erhalten ist, ihrem ehemaligen Verlauf. Die Gesamtanlage schließt den östlich der Stadt zwischen Stadtmauer und Dill gelegenen Alten Friedhof mit ein, ferner die Stadterweiterungen am Untertor (1. Hälfte 19. Jh.) und der Bahnhofstraße (nach 1900), die als Etappen der Stadtentwicklung eigenen geschichtlichen und künstlerischen Wert besitzen. Sie sind räumlich eng mit dem älteren Stadtgebiet verzahnt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |