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Giebelständiger, zum Teil verschieferter Fachwerkbau noch des 17. Jh. von breiten Proportionen an einer zum Dillturm führenden Stichgasse. Dem hochliegenden Keller folgen zwei Geschosse ohne sichtbare Geschoßdifferenzierung, denen ein weiteres Geschoss mit vorkragendem Versatz aufgestockt ist. Neben der gebäudetypologischen Bedeutung zeichnet sich der Bau durch seine Lage am Stadtmauerverlauf aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |