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In der Gruppe der um 1900 errichteten Wohnbauten entlang der Austraße hebt sich der Bau mit dem Atelier eines ortsansässigen Steinmetzen durch seine künstlerische Gestaltung hervor. Der in sichtbarem Ziegelmauerwerk errichtete Bau besitzt reich ornamentierte Fenster- und Türgewände in Werkstein, bossierte Eckquader sowie ein in Fachwerk errichtetes Kniegeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |