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Der Bau ist Teil der Stadterweiterung, die auf der Grundlage einer Planung von L. Hofmann nach dem Stadtbrand von 1904 in der Bahnhofstraße vorgenommen wurde und in dem neuen Bahnhof von 1907 ihren Abschluss fand. Der Bau besitzt einen schönen polygonalen Eckerker in Fachwerk, der auf Konsolen ruht und in den Brüstungsgefachen reiche Zierformen zeigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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