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Zwei traufständige Bauten mit jeweils einem Zwerchhaus. Die beiden Fachwerkbauten sind inschriftlich 1601 und 1604 datiert. Die beiden unteren Geschosse sind mit durchgehenden Ständern errichtet und bildeten ursprünglich vielleicht eine Halle. Darüber ist ein weiteres Geschoss aufgestockt. Die beiden unmittelbar unterhalb des Schlosses gelegenen Bauten im Knick des ansteigenden Burgberges sind geschichtlich und städtebaulich bedeutsam.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |