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Zweigeteiltes Fachwerkbürgerhaus; der Bau ist giebelseitig verputzt. Gesamtproportion, Geschossversätze, die an der Traufseite sichtbar sind, zeigen, dass es sich um stattlichen Bau des 17. Jh. handelt. Er erscheint in seinem Gefüge weitgehend ungestört. Er ist ferner Kopfbau der Schulhofgasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |