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Südlich der Stadtmauer in einem großen Gartengrundstück gelegener vielgliedriger Villenbau aus dem dritten Viertel des 19. Jh. Der klassizistisch gestaltete Bau mit einem schmalen, zur Straße gewandten Gebäudeteil mit Dreieckgiebel. Er wird weiter durch Profile, kannelierte Pfeiler gegliedert. Sehr schön die radartigen Sprossen der rundbogigen Fenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |