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Die Hainpforte mit ihren erhaltenen Resten ist Teil der Stadtummauerung, die vermutlich noch im 13. Jh. vollzogen wurde. Sie liegt unmittelbar unter dem Burgberg und ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung. Die nördliche Entsprechung zur Hainpforte befand sich unterhalb des Kirchberges: die sog. Steinerne Pforte ist heute vermauert und Teil der rückwärtigen Begrenzung der Corvin''schen Druckerei (Schulberg 26/28).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |