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An der Einmündung des Breiten Winkels gelegener ursprünglich dreigeschossiger Fachwerkbau des 17. Jh. Die Vorkragung des ersten Obergeschosses in den Winkel hinein wird von Bändern abgefangen, wobei das an der Gebäudeecke mit einer Schreckfigur versehen ist. Hervorzuheben ist weiter das Schnitzwerk der Eckständer sowie die profilierten Geschossversätze.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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