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Am Winkel zwischen Turm- und Hauptstraße gelegener Fachwerkbau um 1700, Bestandteil eines Hofes, der von der Hauptstraße aus über den Speckwinkel erschlossen wird. Zum Winkel hin ein weiter Geschossüberstand, der von Kopfbändern abgefangen wird. Ferner der zur Hauptstraße 17 führende geschlossene Steg. Der Bau ist zusammen mit dem Steg Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |