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Zwei viergeschossige Fachwerkbauten des 17. Jh., die unter gemeinsamem Dach vereinigt sind. Bau Nr. 21 ist verputzt bzw. verschiefert. Zum Speckwinkel besitzt er einen weiten Geschossüberhang, der von geschweiften Bugbändern getragen wird. Die sichtbaren Eckständer und Schwellen lassen vermuten, dass er ein ähnlich reich geschmücktes Fachwerk besitzt wie das sichtbare von Nr. 23.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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