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Entlang der südlichen Seite des Conradis-Winkels errichteter Fachwerkbau des 17. Jh., der in der Abfolge der Geschosse dem benachbarten Bau Nr. 47/49 vergleichbar ist. Die sichtbaren Fachwerkteile im Bereich der Geschossübergänge zeigen Schmuckformen wie Klötzchenfries oder von Perlen rhythmisierte Stäbe, so dass insgesamt ein handwerklich und künstlerisch vorzügliches Fachwerk zu vermuten ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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