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Verputzter bzw. verschieferter viergeschossiger Fachwerkbau, im Erdgeschoss ein Ladeneinbau des 19. Jh. mit eisernen Bauteilen. Die Proportionen des Baus sowie der sichtbare Geschossversatz vom zweiten zum dritten Obergeschoss lassen einen Fachwerkbau von um 1700 vermuten, der als Bestandteil der sehr einheitlich um diese Zeit errichteten Bebauung in der Hauptstraße geschichtliche und städtebauliche Bedeutung hat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |