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Zweigeteiltes giebelständiges Fachwerkhaus aus der Zeit nach dem Stadtbrand von 1626. Der Bau ist verputzt und verschiefert, zeigt aber die Geschossversätze und die Eckständer mit hervorragenden Flachschnitzereien, die Rankenmotive darstellen. Zum Conradis-Winkel hin befand sich ursprünglich eine Stall-Scheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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