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Schmaler viergeschossiger Fachwerkbau von um 1700. Das oberste Geschoss wurde nachträglich aufgestockt. Der Bau ist verschiefert. Trotz der veränderten Fenster ist das ursprüngliche Fachwerkgefüge vermutlich weitgehend erhalten. Als Teil der in ihrer Entstehungszeit und in der Ausformung der Gebäudetypen sehr einheitlichen Bebauung in der Hauptstraße Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |