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Fachwerkbau der ersten Hälfte des 17. Jh., der als Kopfbau einer Bebauungsinsel zwischen Turmstraße und Otto-Straße eine herausragende städtebauliche Position einnimmt. Die Giebelseite zur Hauptstraße ist verschiefert, die Traufseiten sind verputzt. Ausgenommen hiervon sind nur die Geschossversätze und die Eckständer. Der Bau hebt sich durch eine Fülle weiterer bemerkenswerter Details wie etwa die fränkischen Fenstererker oder Brüstungstafeln mit Beschlagwerk und Ohrmuschelmotiven ab. Femer die Darstellung einer Justitia in einer weiteren Brüstungstafel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |