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Der freistehende Bau ist Teil der Stadterweiterung südlich des mittelalterlichen Stadtgebiets. Der gegen Ende des dritten Viertels des 19. Jh. errichtete Bau zeichnet sich durch seine reiche klassizistische Dekorierung aus wie die Nutung des Erdgeschosses, die Verdachung bzw. Rahmung der paarweise angeordneten Fenster durch Pilaster, das Konsolgesims oder den flachgeneigten Dreiecksgiebel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |