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Südlich des mittelalterlichen Stadtgebiets gelegener klassizistisch gestalteter Bau aus dem dritten Viertel des 19. Jh., der ursprünglich Teil einer Gerberei war. Der zur Hauptstraße traufständige Bau mit flach geneigtem Satteldach besitzt einen risalitartigen Querbau, dessen Obergeschoss mit gusseisernem Balkon auf vier Konsolen. Bossierte Eckquaderung als weiteres Gliederungselement.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |