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Bedeutendes Fachwerkwohnhaus am Ende des Straßenzuges mit einer ortsbildprägenden Fachwerkstruktur. Das traufständig in den Straßenraum ragende, vermutlich älteste Wohnhaus des Ortes verfügt in beiden Geschossen über einfach verriegelte Mannfiguren aus besonders starken Hölzern und markant gekrümmten Fußstreben. Die linke Hauszone wird von einer stark aufgewölbten Grundschwelle geprägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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