Billertshäuser Straße 19
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Vogelsbergkreis
Alsfeld
Angenrod
  • Billertshäuser Straße 19
Fachwerkwohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 230/2

Bedeutendes Fachwerkwohnhaus am Ende des Straßenzuges mit einer ortsbildprägenden Fachwerkstruktur. Das traufständig in den Straßenraum ragende, vermutlich älteste Wohnhaus des Ortes verfügt in beiden Geschossen über einfach verriegelte Mannfiguren aus besonders starken Hölzern und markant gekrümmten Fußstreben. Die linke Hauszone wird von einer stark aufgewölbten Grundschwelle geprägt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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