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Verputzter Fachwerkbau der Zeit um 1700 mit ursprünglich hallenförmigem Erdgeschoss und zwei aufgestockten Geschossen. Im Erdgeschoss befindet sich ein erhaltenswerter Ladeneinbau des 19. Jh. Wie die benachbarte Bebauung auf der südlichen Seite des Holzmarktes grenzt der Bau direkt an die Stadtmauer an. Das Fachwerkgefüge ist ungestört und von stattlichen Proportionen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |