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Freistehender, in Rohziegelmauerwerk errichteter Wohnbau aus dem ersten Jahrzehnt des 20. Jh. Bemerkenswert ist die freie Plastizität des Baukörpers, wie sie sich etwa in dem als isolierter Turm gestalteten Treppenhaus ausdrückt. Die Fassaden sind durch umlaufende Gesimse, die Fenster rahmende Blendbögen und durch Konsol- bzw. Bogenfriese als oberer Abschluss gegliedert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Baum |