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Verputzter, im Giebeldreieck verschieferter Fachwerkbau des 17. Jh., der am Beginn des zur Pfarrkirche führenden Treppenweges besonders prägnant durch seine freistehende Lage ist. Zum zweiten Obergeschoss ist ein ausgeprägter Geschossversatz zu sehen, der ein handwerklich hervorragendes, im Gefüge ungestörtes Fachwerk erwarten lässt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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