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1840 errichteter Bruchsteinbau mit 5:3 Fensterachsen. Eingang in der Mitte der Längsseite mit Freitreppe. Das bestehende Mansarddach mit den Querhäusern der Schmalseiten wurde in den Zwanziger Jahren unseres Jh. errichtet. Südlich liegt die zugehörige Pfarrscheune. Pfarrhaus und Scheune sind zusammen Kulturdenkmal aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |