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Dreigeschossiger Fachwerkbau; das Erdgeschoss ist verputzt, die beiden oberen Geschosse sind verschiefert. Der Bau wurde 1604 von Bicken transloziert. Als Fachwerkbau im Kern noch des 16. Jh. von besonderer geschichtlicher Bedeutung. Als vorübergehendes Pfarrhaus kommt ihm auch innerhalb der Herborner Stadtgeschichte ein besonderer Rang zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |