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Zweigeteiltes Bürgerhaus des 17. Jh., das mit Ausnahme der geringeren Ausmaße vom Typus her identisch ist mit dem benachbarten Bau Nr. 7/9. Wie dieser ist der Bau verschiefert mit sichtbar gelassenen profilierten Balkenköpfen und Füllhölzern mit einem vorgelegten Stab. Entlang der südlichen Traufseite führt eine Gasse zur Hauptstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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