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Giebelständiger Fachwerkbau an dem zum Mühlbach führenden Winkel. Der Giebel und die zum Winkel gelegene Traufseite mit weiten Geschossvorkragungen. Eckständer als kannelierte Säulen. Das Gefüge in den oberen Geschossen mit enger Ständerstellung, Brüstungsriegeln und hohen Fußstreben ist sehr gut erhalten. Inschriftliche Datierung 1601.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |