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Stattliches, zweigeteiltes Fachwerkbürgerhaus, inschriftlich erbaut 1617. Reiches Schmuckfachwerk mit Fränkischen Erkern und qualitätvollen Schnitzereien. Bemerkenswert ist der geschweifte Knickgiebel. Ursprünglich wies das Erdgeschoss eine hohe Halle auf, ehe es in Längsrichtung geteilt und ein Zwischengeschoss eingeschoben wurde. Erhalten sind eine bauzeitliche Spindeltreppe in der linken sowie ein komplett erhaltener Abortraum in der rechten Haushälfte, Fenster mit Wabenverbleiung an der Rückseite des Gebäudes sowie zahlreiche historische Türblätter und Kölner Decken. Der Bau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |