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Zum Marktplatz verputzter, zum Kornmarkt verschieferter Fachwerkbau aus der ersten Hälfte des 19. Jh. Der Bau vermittelt den Übergang vom Marktplatz zum Kornmarkt, was durch die gleichartige Gestaltung der Dreieckgiebel zu beiden Plätzen unterstrichen wird. Der Bau ist ferner als Gegenpol zum zur gleichen Zeit umgestalteten Kornmarkt 34 zu sehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |