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Eckbau an der Einmündung des Breiten Winkels in die Mühlgasse. Es handelt sich um ein Doppelhaus mit anschließendem Stall. Die Knaggenverriegelung der Giebelseite lässt einen noch spätmittelalterlichen Bau erkennen. Hervorzuheben ist auch die zweiflügelige Tür von Nr. 7 noch aus dem 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |