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Traufständiges Fachwerkwohnhaus an der B 62 in einem konstruktiven Gerüstsystem des frühen 19. Jh. in zwei Geschossen, Kniestock und abschließendem Satteldach über einer kräftig artikulierten Sockelzone. Das Fachwerkgerüst des Hauses besteht aus einfach verriegelten Stockwerkstreben an der Trauf- und Giebelseite. Ein Geschoßüberstand ist nicht ausgebildet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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