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Giebelständiger Fachwerkbau des 17. Jh. Einem ursprünglich hallenförmigen Erdgeschoss folgen zwei aufgestockte Geschosse. Der Bau gehört zur Gruppe der in Längsrichtung geteilten Bauten, als einziger Bau weist er eine Dreiteilung auf. Er ist Kulturdenkmal aufgrund seines geschichtlichen und städtebaulichen Wertes. Nr. 11 kommt zusätzliche Bedeutung zu als Geburtshaus des Herborner Architekten Ludwig Hofmann.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |