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Zweigeteiltes Fachwerkbürgerhaus des 17. Jh. Dem ursprünglich hallenförmigen Erdgeschoss folgen zwei aufgestockte Geschosse. Fachwerk mit künstlerisch wertvollen Flachschnitzereien und ornamentierten Eckständern. Traufgasse mit weiter Geschossvorkragung, von Bugbändern unterfangen, das vordere mit Schreckfigur. Im Erdgeschoss befindet sich heute ein Ladenlokal.
Der Bau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |