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Wohn- und Atelierbau des Herborner Architekten Ludwig Hofmann, 1888 errichtet. Das Ensemble von Wohnhaus, Atelier und Gartenhaus inmitten eines parkartigen Geländes mit erhaltener Einfriedung und Bepflanzung verdeutlicht den Lebens- und Arbeitsbereich eines gründerzeitlichen Architekten. Neben seiner geschichtlichen Bedeutung bildet der lebhaft gestaffelte Bau eine städtebaulich reizvolle Gruppierung mit dem gegenüberliegenden Schloss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |