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Am Ende des Treppenweges zwischen Schulberg und Dreihäusergasse gelegener giebelständiger Fachwerkbau von um 1600. Dem hallenförmigen Erdgeschoss - der seitlich liegende Zugang ist mit einer ursprünglichen rundbogig abgeschlossenen Gewände erhalten - folgen zwei aufgestockte Geschosse: die Rähmhölzer besitzen jeweils einen Klötzchenfries, die auf den profilierten Balkenköpfen aufliegenden Schwellen Schiffskehlen, darüber einen von Perlen unterbrochenen Stab. Zum ersten Obergeschoss führt ein Steg, der das Gebäude Schulberg 10 durch Nr. 9 hindurch mit dem rückwärtig des Gebäudes gelegenen Kirchhof verbindet. Fachwerkbau und Steg sind Kulturdenkmale.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |