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Städtebaulich bedeutsam gelegener Eckbau am Ende des unteren Kirchberges. Verputzter Fachwerkbau mit ursprünglich hallenförmigem Erdgeschoss, darüber ein aufgestocktes Geschoss mit sich abzeichnendem Geschossüberstand. Über dem Eingang Inschrift und Datierung 1584. Als Fachwerkbau im Kern noch des 16. Jh. von geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |