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Eine heute dreiseitig geschlossene Hofanlage, die von Fachwerkbauten gebildet wird. Das Vorderhaus noch aus dem 16. Jh. mit achteckigem, inschriftlich 1606 datiertem Treppenturm. Die Baugruppe wird rückwärtig von der Stadtmauer mit der vermauerten „Steinern Pforte" abgeschlossen. Der Name des Hofes bezieht sich auf den Züricher Buchdrucker Corvin, der 1591 den ursprünglichen Besitz der Herren von Mudersbach erwarb. Der gesamte Hof, einschließlich der angrenzenden Stadtmauer, ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |