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Im Kern ein traufständiger Fachwerkbau des 17. Jh. 1774 starb hier J. D. Leers, Verfasser der "Flora Herbonensis". Die beiden oberen verschieferten Geschosse sind in ihrem ursprünglichen Gefüge erhalten und Kornmarkt 2 vergleichbar. Der Bau ist noch als Teil der nördlichen Platzwand des Kornmarktes anzusehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |