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Schmaler giebelständiger Fachwerkbau des frühen 18. Jh. Er ist im Giebel verschiefert, im Erdgeschoss ist das Fachwerk freigelegt. Bemerkenswert ist die schöne horizontal geteilte Tür mit diagonal angeordneten Füllungen. Neben seinem geschichtlichen Wert in der typologischen Ausprägung des kleinen Bürgerhauses städtebaulich bedeutsam gelegen am Zusammentreffen von Chaldäergasse, Burgberg, Schulberg und Schulhofstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |