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In das Jahr 1794 datiertes Fachwerkwohnhaus das, traufständig orientiert, das Ortsbild maßgeblich gestaltet. Das konstruktive Fachwerkgefüge des Hauses besteht aus einfach verriegelten 3/4-Streben an den Eck- und Bundständern beider Geschosse. Die Streben sind mit einem zusätzlichen Stiel versehen. Die Eckständer werden von eingestellten Rundstäben mit schließenden Voluten akzentuiert. Rechts angeschlossen ist ein Stall und eine Scheune. Im hinteren Parzellenabschnitt erhebt sich ein weiteres historisches Wirtschaftsgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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