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Giebelständiger verputzter Fachwerkbau der Zeit um 1700. Er gehört zur Gruppe eines in der Hauptstraße sich wiederholenden einheitlichen Gebäudetyps, der durch das Zusammenfassen der beiden ersten Geschosse vermutlich mit durchgehenden Ständern, ein aufgestocktes weiteres Geschoss und durch die ungeteilte Nutzung charakterisiert wird. Darin unterscheiden sich die Bauten besonders von denen der Hauptstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |