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Der Bau gehört zu dem im Dillkreis verbreiteten Typ zweigeschossiger Bauten, die Betsaal und Schule vereinigen. Es handelt sich um einen verputzten Bruchsteinbau mit Halbwalmdach und quadratischem Dachreiter mit Pyramidenhelm. Der in der ersten Hälfte des 19. Jh. errichtete Bau wurde 1930 durchgreifend erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |