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Fachwerkwohnhaus aus dem ersten Drittel des 18. Jh. mit einem konstruktiv gestalteten Fachwerkgefüge aus einfach verriegelten 3/4-Streben mit angezapftem Stiel. Im Bereich des Geschoßüberstandes an der Unterkante der Schwelle eingelegtes Tauband, die Füllhölzer sind mit einem schuppenartigen Fries versehen. An den Eckständern finden sich eingelegte Taubänder. Angeschlossen sind mehrere Wirtschaftsgebäude unterschiedlicher Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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