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Giebelständiger Streckhof mit schöner Haustür der Zeit um 1800. Der verschieferte Wohnteil ist ein Fachwerkbau derselben Zeit. Neben der geschichtlichen Bedeutung als Beispiel einer regional typischen Hofform ist der Bau zusammen mit dem vor dem Giebel gelegenen gusseisernen Brunnen ein herausgehobener Ort in der Fahlerstraße und deshalb auch städtebaulich bedeutsam
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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